Home > Leistungen > Was passiert nach der Scheidung?
Was passiert mit der Immobilie
im Falle einer Scheidung?
Unser Service
Die Trennung Ihrer langjährigen Ehe ist leider unvermeidbar?
Das kann eine emotional schwierige Herausforderung sein – vor allem, wenn keine einvernehmliche Lösung für das gemeinsames Eigentum wie eine Immobilie gefunden wird. In diesem Blog Beitrag zeigen wir Ihnen, wie sie diese Situation am besten für sich lösen. Foerster Immobilien gibt Ihnen Wissen aus unserer langjährigen Erfahrung als lokaler Immobilienexperte mit. In den letzten Jahren haben wir nämlich zahlreichen Familien bei genau dieser Herausforderung geholfen.
1. Für eine Familie ist die Immobilie weit mehr als nur Wohnraum
Sie ist der Ort, an dem das Leben stattfindet, gefüllt mit Erfahrungen und Wünschen. Die Pflege kostet Zeit und Geld. Sie ist eines der wichtigsten Symbole des gemeinsamen familiären Lebens. Scheitert nun die Ehe, greift eben dieses Symbol nicht mehr – die Nutzung der Immobilie muss komplett neu definiert werden. Das hat finanzielle und private Konsequenzen, bei denen die wirtschaftliche Leistungskraft der beiden Ehepartner, die Eigentumsverhältnisse an der Immobilie und die Interessen etwaiger Kinder bedacht werden müssen. Bis es wirklich zu einer Trennung kommt, vergehen in den meisten Fällen einige Monate des Abwägens, ob ein weiteres Zusammensein noch möglich ist. Der erste Schritt zu einer Trennung im Rechtssinne ist dann getan, wenn ein Ehepartner dem anderen mitteilt, dass er nicht mehr mit ihm zusammenleben möchte. Die „häusliche Gemeinschaft“ wird also aufgehoben. Damit verbunden ist meist auch der Auszug eines Partners aus der gemeinsamen Immobilie. Nach Ein- halten des Trennungsjahrs – also zwölf Monate, in denen die Trennung eingehalten werden muss – folgt die formelle rechtliche Auflösung der Ehe, die Scheidung. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten, wie Sie bei einer Scheidung mit der Immobilie umgehen können. So werden Sie den für Sie optimalen Weg finden, um dem ehemaligen Lebensmittelpunkt eine neue Aufgabe zu geben.
Ein Lösungsansatz ist die Scheidungsimmobilie
Während der Ehe angeschafftes Eigentum wie zum Beispiel die Immobilie gehören damit gleichermaßen beiden Partnern. Im Falle einer Scheidung werden beide über den sogenannten Zugewinnausgleich so gestellt, dass für keinen ein materieller Nachteil aus den Ehejahren entsteht. In dem Fall der Immobilie ist es ziemlich unmöglich, diese einfach in der Mitte durchtrennen. Auch emotionale Beweggründe beeinflussen die Entscheidung, was mit gemeinsamen Gütern passieren soll, vor allem beim Wohnraum.
2. Die folgenden Möglichkeiten bieten sich Ihnen für Ihre Immobilie im Scheidungsfall:
Diese Abfindung bemisst sich am Marktwert des Objekts und an dem beurkundeten Eigentumsanteil. Bei dieser Variante sollten Sie aber bedenken, dass Sie vorhandene Belastungen ebenfalls übernehmen.
Des Weiteren kommen gegebenenfalls Kosten für Nutzungsentschädigungen sowie die Grunderwerbsteuer auf Sie zu. Letztere beträgt in den meisten Bundesländern etwa 5 bis 6,5 Prozent des Marktwertes. Eine Übertragung lohnt sich noch während der rechtsverbindlichen Scheidung – somit spart man sich die Kosten der Grunderwerbsteuer.
Sie können die Immobilie auf die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder übertragen.
Falls das Kind noch minderjährig ist, bedarf die Übertragung auf das Kind der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts.
Eines gilt es jedoch zu beachten: Was gut gemeint ist und Ihrem Wunsch entspricht, die Immobilie weiterhin in Familienbesitz zu sehen, kann eine Belastung für das Kind sein.
Für das Haus werden Grundsteuer und Unterhaltungskosten anfallen; des Weiteren trägt das Kind auch sämtliche Eigentümerpflichten.
Ebenfalls möglich ist, dass nur einer der Ehepart- ner seinen Eigentumsanteil dem Kind schenkt; in diesem Fall ist neben der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts die Zustimmung des anderen Ehepartners erforderlich. Eine Übertragung an die Kinder kann somit nur bei Einigkeit beider Elternteile erfolgen.
Dieser Ansatz bietet sich an, wenn die Immobilie als Vermögensabsicherung im Alter weiterhin interessant oder ein Verkauf aufgrund gefallener Immobilienpreise unprofitabel erscheint. Voraussetzung für die Vermietung ist, dass das geschiedene Paar in der Lage ist, gemeinsam Mieter auszusuchen, als Vermieter aufzutreten und die damit verbundenen Aufgaben wahrzunehmen. Das betrifft zum Beispiel die Kommunikation mit den Mietern. Ist die Vermietung Ihre bevorzugte Lösung, unterstützen wir Sie in dieser Situation gerne.
Foerster Immobilien berücksichtigt gerne als Mediator die Interessen beider oder auch nur einer Partei. Wir werden bei der Mieterbesorgung und deren Auswahl
Und Bonitätsprüfung helfen.
Da nicht mehr zwei Parteien den Haushalt finanzieren, ist es für einen alleine oft schwierig, die anfallenden Kosten für ein ganzes Haus zu stemmen. Auch räumlich ist ein Haus für einen halbierten Haushalt zu groß, da genügt oft auch weniger Wohnraum. So ist der Hausverkauf unausweichlich.
Nach Ende des Trennungsjahres ist jeder Ehepartner sogar dazu berechtigt, den Verkauf des gemeinsamen Hauses zu verlangen. Weigert sich der andere, besteht die Möglichkeit, die Zustimmung einzuklagen. Soweit sollten Sie es nicht kommen lassen. Versuchen Sie, den Verkauf des Hauses gemeinsam zu entscheiden. Die beste Möglichkeit, den Immobilienverkauf nicht zum Streit werden zu lassen, ist, sich einen objektiven Blick ins Scheidungsboot zu holen: Gehen Sie die Vermittlung Ihrer Immobilie mit einem Immobilienmakler an. Wir von Foerster Immobilien übernehmen zum Beispiel für Sie die Ermittlung des Kaufpreises, die Erstellung des Exposés mit relevanten Unterlagen und organisieren das „Interessenten-Management“ von der Besichtigung bis hin zum Notartermin. Dadurch können Sie sich auf andere Themen konzentrieren, die Sie während Ihrer Scheidung durchstehen müssen und laufen nicht Gefahr, das Gefühl zu haben, etwas liefe zu Ihren Ungunsten. Mit unserer langjährigen Erfahrung werden wir Ihnen ein kompetenter Partner beim Hausverkauf sein.
Wir helfen Ihnen!
Häufig gestellte Fragen
Das ist sehr abhängig davon, welchen Ansatz man wählt. Wenn die Immobilie übertragen werden soll, ist es durchaus sinnvoll, dies wegen der Grunderwerbsteuer noch im Scheidungsjahr zu anzugehen. Auf der ganz sicheren Seite sind Sie jedoch, wenn Sie rechtskräftig geschieden sind. Nach dem Scheidungsbeschluss sind Sie nämlich dazu berechtigt, den Verkauf der Immobilie zu verlangen und die Zustimmung zum Verkauf einzuklagen.
Hat man im Voraus nicht die Folgen einer Scheidung in einem Ehevertrag festzuhalten, um sich finanziell und nervlich abzusichern, hat man auch noch nachträglich die Möglichkeit durch eine Scheidungsvereinbarung alle Interessen beider Ehepartner zu bewahren. Falls ein Rosenkrieg unvermeidbar ist, ist es ratsam den objektiven Blick eines Immobilienmaklers mit einzubeziehen. Dieser findet immer eine Lösung für Ihre Immobilie.