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Immobilienbewertung
Welchen Wert hat Ihre Immobilie?
Nutzen Sie unser Schnellformular und lassen Sie Ihre Immobilie vorbewerten. Nach Erstellung Ihrer Bewertung kommen wir nochmal auf Sie zu und verifizieren den Wert
Es stellt sich die Frage,
welches Gutachten benötige ich überhaupt?
Bei der Bewertung handelt es sich um die meist verlangte Wertermittlung um den Immobilienwert durch einen Immobilienexperten ermitteln zu lassen. Diese Variante reicht bei einem beabsichtigten Verkauf völlig aus! Hierzu werden zudem relevante Daten ermittelt und der Zustand, sowie die groben Sanierung mit berücksichtigt. Bei dieser Bewertung werden relevante Daten, sowie Bodenwert Indizes abgerufen und in der Wertermittlung berücksichtigt. des zuständigen Gutachterausschuss abgerufen und in der Wertermittlung mit berücksichtigt. Dabei erfolgt die Wertermittlung auf Basis anerkannter Methoden wie Sachwert, Ertragswert und wenn genügend vergleichbare Objekte vorhanden sind dem Vergleichswert. Grundlage ist hierzu die Immobilienwertermittlungsverordnung, kurz…(ImmoWertV). Bei der standardisierten Immobilienbewertung werden auch mitgeteilte und durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen und ein eventueller Sanierungsstau berücksichtigt. Der Umfang dieser Bewertung beträgt ca. bis zu 8 Seiten. Diese Bewertung hat allerdings keinen rechtlichen Bestand vor Gericht.
Kosten:
Diese Bewertung ist aktuell für den Nutzer kostenfrei.
Als DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 für Standardobjekte erstellen wir Gutachten zur Ermittlung des Verkehrs und Marktwertes für unbebaute und bebaute Grundstücke mit Standard Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern sowie Doppel- und Reihenhäusern ohne Belastungen und grundstücksgleiche Rechte. Mit unserer Anerkennung und Zertifizierung als Sachverständiger nach DEKRA Standard können wir auch komplexe Gutachtenaufträge und Immobilienbewertungen übernehmen.
Wenn eine Immobilie den Eigentümer wechseln soll, ist es ratsam vorher immer der Wert der Immobilie korrekt und exakt ermitteln zu lassen, denn meist klaffen die Preisvorstellungen von Käufer und Verkäufer weit auseinander und der Wunschpreis liegt nicht selten deutlich über oder unter dem tatsächlichen Marktwert. Die Folge: Der Verkauf oder der Kauf einer Immobilie können für Verkäufer oder Käufer zu einem großen Verlustgeschäft führen.
Der Wert einer Immobilie ist von mehreren Faktoren abhängig. Vor allem aber die Lage, die Art und der Zustand der Immobilie sowie der Grundstücksgröße und vieles mehr. Auch ist die aktuelle Marktsituation entscheidend für die Wertermittlung.
Durch eine professionelle Immobilienbewertung von einem Immobiliensachverständigen, kann sich der Eigentümer oder Kaufinteressent sicher sein, dass der veranschlagte Preis für das Objekt angemessen ist und alle Wertfaktoren berücksichtigt wurden. Als Dekra D1 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertungen unterliegen wir strengen Anforderungen und Verhaltensregeln sowie die Verpflichtung zur Neutralität.
Das Kurzgutachten ist ähnlich einer Marktpreiseinschätzung oder einer Marktwertermittlung jedoch etwas ausführlicher. Der Umfang beträgt zwischen 35-40 Seiten.
Im Kurzgutachten werden zudem die bauplanungs- und beitragsrechtliche Situation (z.B. Bebauungsplan) überprüft und berücksichtigt. Auskünfte aus weiteren öffentlichen Registern z.B. Denkmalschutz, Altlastenkataster sowie eingetragene Rechte werden nicht eingeholt und berücksichtigt und sind nicht Bestandteil des Kurzgutachtens. Ein Kurzgutachten hat ebenfalls keinen rechtlichen Bestand vor Gericht.
Kosten:
Die Kosten für ein Kurzgutachten betragen € 600.
Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGb ist die umfangsreichste Form der Immobilienbewertung. Das Gutachten hat einen Umfang von ca. 65-75 Seiten. Entsprechend des Bewertungsauftrages erfolgt eine objektive und unparteiische Ermittlung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie nach §194 Baugesetzbuch (BauGB) und nach den Vorgaben der Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Ziel ist es einen möglichst genauen Marktwert der Immobilie festzustellen. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel 3-4 Wochen nach der Innen- und Außenbesichtigung. Bei der Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens kümmern wir uns um die Beschaffung aller notwendigen Unterlagen bei den entsprechenden Behörden und Ämtern. Ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGb wird in der Regel bei folgenden Anlässen benötigt.
- Bei Kauf/Verkauf von Immobilien zur Feststellung des Marktwertes
- Ehelichen Auseinandersetzungen
- Erbschaften zum Zweck der Vermögensfeststellung
- Insolvenzverfahren
- In Betreuungsfällen bei Verkauf einer Immobilie
- Zur Vorlage bei Behörden
Kosten: Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGb richten sich in nach dem Wert der Immobilie.
Beispiel: Wert Immobilie € 300.000.- /Kosten ca. € 1500.
Sie sind auf der Suche nach einem professionellen Immobiliensachverständigen für den Kreis Karlsruhe / Rastatt / Pforzheim? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.